Firma
Ulrich Gallmetzer CNC-Bearbeitung
Reichbrunstraße 6 / 91301 Forchheim
Telefon: +49 9191 1729121
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausdrücklich aufgrund nachfolgender
Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, unteilbar und freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich, wobei im letzteren Fall die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzt. Angebote haben eine Gültigkeit von zwei Wochen ab Angebotsdatum.
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich – auch im Bezug auf
etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Der Rücktritt vom Vertrag, insbesondere bei Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
Mündliche Abmachungen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung und Fracht sowie der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.
Die Preise sind, falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, freibleibend und beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Kostenfaktoren eintreten (z.B. durch Preiserhöhungen für Rohstoffe oder Lohnerhöhungen) behalten wir uns entsprechende Anpassungen unserer Preise vor.
Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen
Verrechnungssätze.
Die Verkaufspreise, sowie alle Angebote und Berechnungen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in EUR.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht einzelvertraglich eine anderweitige Vereinbarung über die Zahlungsweise getroffen ist,
gilt folgendes: sofort rein netto. Die Zahlung hat unabhängig etwaiger Mängelrügen zu erfolgen.
Erfüllungsort für Zahlungen ist Forchheim.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung ist, sofern nichts anderes vereinbart, nur
möglich, wenn der Gegenanspruch des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein. Der Käufer kommt
ebenfalls in Verzug, wenn er auf eine Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Bei Zahlungsverzug sind alle noch laufenden Rechnungen sofort fällig und einklagbar. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des
Käufers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen sofort zur
Zahlung fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Werden Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht erbracht, so sind wir
berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzutreten, mit der
Folge, dass alle Ansprüche des Käufers in Bezug auf die noch nicht ausgeführten Lieferungen
erlöschen. Wir sind berechtigt, unsere sämtlichen Forderungen an den Käufer zu verrechnen, mit allen Forderungen, die der Käufer durch Lieferung oder aus sonstigen Rechtsgründen gegen uns hat.
5. Eigentumsvorbehalt und weitere Sicherheiten
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehenden Forderungen,
gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Verarbeitung und Umbildung von uns gelieferter Vorbehaltsware erfolgt unser Ausschluss des
Eigentumserwerbs nach §950 BGB stets in unserem Auftrag, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Die
verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei einer
Verarbeitung mir anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum
an der neuen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) zu mit der Folge, dass dies nunmehr
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern.
Der Käufer tritt schon jetzt hiermit alle ihm zustehenden Forderungen einschließlich
Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbarungen, einer Be- und Verarbeitung oder Verbindung der von uns gelieferten Waren an uns sicherungshalber ab; dieses gilt gleichermaßen für Ansprüche des Käufers aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung usw.) bezüglich der
Vorbehaltsware. Die Abtretung beschränkt sich jeweils der Höhe nach auf den Lieferwert der lt.
Unserer Rechnung ausgelieferten Waren. Die gelieferte Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen, uns unverzüglich benachrichtigen und uns jede zur Wahrung unserer Rechte erforderliche Hilfe leisten.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt,
unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu
verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts beinhaltet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfalle werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
6.Lohnarbeit
Das uns für entsprechende Auftrage beigestellte Material wird fachmännisch bearbeitet.
Eine Gewährleistung irgendeiner Art für die Lohnbearbeitung, bezogen auf Design und Ausführung
kann von uns nicht übernommen werden. Es steht jedem Kunden frei sich kostenpflichtige Erstmuster anfertigen zu lassen. Diese Muster sind dann Grundlage für die weitere Fertigung. Darüber hinausgehende Gewährleistung, wie Folgeschäden, Beschädigung des angelieferten Materials durch die Bearbeitung usw. führen nicht zum Ersatz des Produkts. Ersatz für evtl. Ausschuss trotz sachgemäßer Behandlung kann nicht geleistet werden.
7. Material
Für das Material der Lieferung ist die handelsübliche Güte und Beschaffenheit nach den Toleranzen
und Normen der Rohstoffhersteller maßgebend. Für beigestelltes Material übernehmen wir keine
Haftung.
8. Lieferzeit, Lieferverzögerung
Erfüllungsort für Lieferungen ist Forchheim.
Die liefer- und Leistungsfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der gelieferte Gegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt bzw. die Leistung durchgeführt ist. Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflusssphären liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder die Durchführung des Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch, wenn die Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten bzw. Bei unverschuldeter mangelnder Selbstlieferung mit Vormaterialien, sowie wenn sie während unseres Verzuges entstehen. Bei länger währender Fristüberschreitung sind wir und –nach vorangegangener Nachfristsetzung – der Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigt. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen. Die Lieferzeit ist annähernd und für den Verkäufer unverbindlich. Jedoch sind wir bemüht die Lieferzusagen einzuhalten, vorausgesetzt, dass die Liefermöglichkeiten und –fristen unserer Lieferanten eingehalten werden.
Versandbereit gemeldete Ware muss nach Ablauf der Lieferzeit unverzüglich abgerufen werden;
geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und
Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern; das gleiche gilt, wenn der Versand aus von
uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Mit Meldung der
Versandbereitschaft gilt die Ware als geliefert und kann verrechnet werden.
Die Art der Beförderung, das Versandmittel, der Transportweg sowie Art und Umfang der benötigten
Schutzmittel und Auswahl des Spediteurs, ferner die Verpackung und unserer Wahl überlassen. Dieses geschieht nach unserem Ermessen und verkehrsüblicher Sorgfalt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Versichert wird die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers, und zwar zu dessen Lasten. Kisten und Verschläge, soweit diese in gebrauchsfertigem Zustand sind, werden bei fracht- und spesenfreier Rücksendung innerhalb von 4 Wochen, mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Ansonsten wird die Einwegverpackung vorgenommen.
Teillieferungen sind zulässig. Eine mengenmäßige Über- und Unterbelieferung von 10%, bei
Sonderanfertigungen von 20%, steht uns gegen Berechnung frei.
9. Gefahrenübergang
Lieferung erfolgt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk und auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Beanstandungen wegen unvollständiger, mangelhafter oder falscher Lieferung müssen unverzüglich
und uns gegenüber spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen. Andernfalls gelten die Lieferungen als genehmigt.
10. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Grund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nicht wie folgt gehaftet wird:
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen
Rechtgründen auch immer - nur
1) bei Vorsatz,
2) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers
3) bei schuldhafter Verletzung von Leben , Körper und Gesundheit
4) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
5) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben durch die vorstehenden Regeln unberührt.
11. Reklamationen
Jede Teillieferung ist hinsichtlich der Reklamationsfrist als selbstständiges Geschäft zu betrachten. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Auflösung des Vertrags. Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
Gewährleistung kann nicht gewährt werden, wenn ohne unser Wissen Veränderungen an den
beanstandeten Gegenständen vorgenommen worden sind.
Für die Ausführung von Lohnarbeit und dabei an dem gelieferten Material etwa auftretende Mängel
und Folgeschäden entfällt jede Haftung.
12. Verjährung
Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 10/1-5 gelten die gesetzlichen Fristen.
13. Urheber- und gewerbliche Schutzrechte, Formen und Werkzeuge
Wir behalten uns an Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Informationen sämtliche Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht
werden. An von uns hergestellten Entwürfen, Zeichnungen und Werkzeugen beanspruchen wir in jedem Fall für die entsprechenden Artikel das Recht der Alleinherstellung. Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlagen sowie der Werkzeuge, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung und für Gebrauchsmustereintragungen bleiben vorbehalten.
Der Käufer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die
nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Formen, Schablonen und sonstige Vorrichtungen bleiben unser alleiniges Eigentum auch dann, wenn dem Besteller Kosten berechnet werden, soweit wir Modelle, Formen, Werkzeuge und andere Formeinrichtungen im Auftrage des Kunden anfertigen oder beschaffen, stellen wir hierfür einen Teil der Kosten gesondert in Rechnung. Da durch diese anteiligen Kosten unsere Aufwendungen für Entwurf, Bau, Einfahren oder Know-how und Instandhaltung nicht gedeckt werden, bleiben die Modelle und Formen sowie Werkzeuge einschließlich Zubehör unser Eigentum. Dasselbe gilt für Änderungen sowie für Ersatzmodelle und Werkzeuge und Folgeformen. Werkzeug-, Formkosten usw. sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit Rechnungsstellung zahlbar. Sind seit der letzten Lieferung der daraus gefertigten Artikel 3 Jahre vergangen, so sind wir zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet.
14. Gerichtsstand und Sonstiges
Als Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche und Verbindlichkeiten der Parteien, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort, ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts
Forchheim, unabhängig von der Höhe des Streitwerts, vereinbart.
Stellt der Vertragspartner seine Zahlung ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen
oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist sind wir berechtigt, für den nicht
erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen